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   OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14   

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https://dejure.org/2014,45512
OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14 (https://dejure.org/2014,45512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.12.2014 - 2 U 74/14 (https://dejure.org/2014,45512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 (https://dejure.org/2014,45512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Baggergut

    § 107 Abs 3 GWB, § 124 Abs 1 GWB, § 126 GWB, § 12 Abs 2 VOLA1 2009, § 15 Abs 1 VOLA2 2009
    Klage des übergangenen Bieters auf Schadensersatz wegen vermeintlich vergaberechtswidriger Auswahl des Auftragnehmers: Zulässigkeit trotz Nichtinanspruchnahme des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes; Darlegungs- und Beweislast des Bieters; Mitverschulden wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage des übergangenen Bieters in einem mit Zuschlagserteilung beendeten Vergabeverfahren auf den Ersatz des positiven Interesses wegen einer vermeintlich vergaberechtswidrigen Auswahl des Auftragnehmers; Mitverschulden eines Bieters durch schuldhaftes Unterlassen der ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsverfahren als Voraussetzung für eine Schadensersatzklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast des vermeintlich rechtswidrig übergangenen Bieters bezüglich Schadensersatzansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast des vermeintlich rechtswidrig übergangenen Bieters bezüglich Schadensersatzansprüchen

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz als entgangener Gewinn - zum Thema "Vergaberecht - Geld ohne Arbeit ?"

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachprüfungsantrag Voraussetzung für Schadensersatz?

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Schadenersatz auch bei Verzicht auf Primärrechtsschutz?

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein entgangener Gewinn des vergaberechtswidrig übergangenen Bieters ohne rechtzeitige Rüge

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz des übergangenen Bieters ohne Rüge oder Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsverfahren als Voraussetzung für eine Schadensersatzklage? (VPR 2015, 143)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1030
  • VergabeR 2015, 497
  • ZfBR 2015, 509
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Naumburg, 29.10.2013 - 2 Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Erfüllung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    Nach § 15 EG Abs. 1 VOL/A muss die Vergabebekanntmachung alle in Anhang II der VO (EU) Nr. 842/2011 geforderten Informationen enthalten; dazu gehört nach dem webbasierten Bekanntmachungsformular, wie es hier zutreffend genutzt wurde, die vollständige Angabe aller innerhalb der Angebotsfrist vorzulegenden Eigenerklärungen und Fremdnachweise zum Nachweis der Eignung (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Beschluss v. 29.10.2013, 2 Verg 3/13 "Abwasserdruckleitung" - in juris Tz. 53 ff.; vgl. auch § 12 Abs. 2 lit. l) VOL/A für nationale Ausschreibungen).

    Seine Entscheidung ist darauf nachzuprüfen, ob er sich an den bekannt gemachten Eignungsmaßstab gehalten und ob er seine Entscheidung auf eine hinreichend sichere Erkenntnisgrundlage gestellt hat, sowie, ob seine Eignungsprognose von sachlichen Erwägungen getragen und von Willkür frei ist und sich in einem vertretbaren Prognosespielraum bewegt (vgl. BGH, Urteil v. 15.04.2008, X ZR 129/06 "Sporthallenbau", VergabeR 2008, 641; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.10.2013, 2 Verg 3/13 "Abwasserdruckleitung"; Beschluss v. 18.08.2011, 2 Verg 3/11 "Altpapierverwertungsanlage", VergabeR 2012, 93).

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    Seine Entscheidung ist darauf nachzuprüfen, ob er sich an den bekannt gemachten Eignungsmaßstab gehalten und ob er seine Entscheidung auf eine hinreichend sichere Erkenntnisgrundlage gestellt hat, sowie, ob seine Eignungsprognose von sachlichen Erwägungen getragen und von Willkür frei ist und sich in einem vertretbaren Prognosespielraum bewegt (vgl. BGH, Urteil v. 15.04.2008, X ZR 129/06 "Sporthallenbau", VergabeR 2008, 641; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.10.2013, 2 Verg 3/13 "Abwasserdruckleitung"; Beschluss v. 18.08.2011, 2 Verg 3/11 "Altpapierverwertungsanlage", VergabeR 2012, 93).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    Der Auftraggeber ist aber verpflichtet, das Verlangen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter der Aufforderung deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen oder Nachweise von ihnen wann abzugeben sind (vgl. BGH; Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10 "Straßenausbau", VergabeR 2012, 724).
  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    Seine Entscheidung ist darauf nachzuprüfen, ob er sich an den bekannt gemachten Eignungsmaßstab gehalten und ob er seine Entscheidung auf eine hinreichend sichere Erkenntnisgrundlage gestellt hat, sowie, ob seine Eignungsprognose von sachlichen Erwägungen getragen und von Willkür frei ist und sich in einem vertretbaren Prognosespielraum bewegt (vgl. BGH, Urteil v. 15.04.2008, X ZR 129/06 "Sporthallenbau", VergabeR 2008, 641; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.10.2013, 2 Verg 3/13 "Abwasserdruckleitung"; Beschluss v. 18.08.2011, 2 Verg 3/11 "Altpapierverwertungsanlage", VergabeR 2012, 93).
  • BGH, 03.04.2007 - X ZR 19/06

    Schadensersatzansprüche eines übergangenen Bieters

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    a) Für den Erfolg einer auf den Ersatz des entgangenen Gewinns gerichteten Schadenersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter, wie sie die Klägerin hier erhoben hat, ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien unter Beachtung des der Vergabestelle ggf. zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (vgl. BGH, Urteil v. 03.04.2007, X ZR 19/06 "Stahlbeton-Fußgängerbrücke", VergabeR 2007, 750; Urteil v. 01.08.2006, X ZR 115/04 "AWT-Anlage", VergabeR 2007, 73; Urteil v. 16.12.2003, X ZR 282/02 "Blockheizkraftwerk", VergabeR 2004, 480; Urteil v. 05.11.2002, X ZR 232/00 "Ziegelverblendung", VergabeR 2003, 163).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    a) Für den Erfolg einer auf den Ersatz des entgangenen Gewinns gerichteten Schadenersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter, wie sie die Klägerin hier erhoben hat, ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien unter Beachtung des der Vergabestelle ggf. zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (vgl. BGH, Urteil v. 03.04.2007, X ZR 19/06 "Stahlbeton-Fußgängerbrücke", VergabeR 2007, 750; Urteil v. 01.08.2006, X ZR 115/04 "AWT-Anlage", VergabeR 2007, 73; Urteil v. 16.12.2003, X ZR 282/02 "Blockheizkraftwerk", VergabeR 2004, 480; Urteil v. 05.11.2002, X ZR 232/00 "Ziegelverblendung", VergabeR 2003, 163).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02

    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    a) Für den Erfolg einer auf den Ersatz des entgangenen Gewinns gerichteten Schadenersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter, wie sie die Klägerin hier erhoben hat, ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien unter Beachtung des der Vergabestelle ggf. zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (vgl. BGH, Urteil v. 03.04.2007, X ZR 19/06 "Stahlbeton-Fußgängerbrücke", VergabeR 2007, 750; Urteil v. 01.08.2006, X ZR 115/04 "AWT-Anlage", VergabeR 2007, 73; Urteil v. 16.12.2003, X ZR 282/02 "Blockheizkraftwerk", VergabeR 2004, 480; Urteil v. 05.11.2002, X ZR 232/00 "Ziegelverblendung", VergabeR 2003, 163).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und auch des erkennenden Senats kann dem Bieter gegen den Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 BGB zustehen, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters schuldhaft verletzt und dem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (vgl. zuletzt BGH, Urteil v. 15.01.2013, X ZR 155/10 "Parkhaussanierung", VergabeR 2013, 434; Urteil v. 05.06.2012, X ZR 161/11 "Fachpersonalklausel", VergabeR 2012, 842; jeweils m.w.N.; OLG Naumburg, Urteil v. 27.11.2014, 2 U 152/13).
  • OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13

    Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und auch des erkennenden Senats kann dem Bieter gegen den Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 BGB zustehen, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters schuldhaft verletzt und dem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (vgl. zuletzt BGH, Urteil v. 15.01.2013, X ZR 155/10 "Parkhaussanierung", VergabeR 2013, 434; Urteil v. 05.06.2012, X ZR 161/11 "Fachpersonalklausel", VergabeR 2012, 842; jeweils m.w.N.; OLG Naumburg, Urteil v. 27.11.2014, 2 U 152/13).
  • BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11

    Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und auch des erkennenden Senats kann dem Bieter gegen den Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 BGB zustehen, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters schuldhaft verletzt und dem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (vgl. zuletzt BGH, Urteil v. 15.01.2013, X ZR 155/10 "Parkhaussanierung", VergabeR 2013, 434; Urteil v. 05.06.2012, X ZR 161/11 "Fachpersonalklausel", VergabeR 2012, 842; jeweils m.w.N.; OLG Naumburg, Urteil v. 27.11.2014, 2 U 152/13).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Die erstmalige Forderung von Eignungskriterien, Eignungsbelegen und Erklärungen in den Vergabeunterlagen ist nicht wirksam (OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -).
  • OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 14/19

    Anspruch auf Akteneinsicht für ein Vergabeverfahren

    Daher ist der Bieter mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs grundsätzlich nicht deshalb ausgeschlossen, weil er nicht im Wege des Primärrechtsschutzes versucht hat, die Zuschlagserteilung zu verhindern (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 U 357/11 - VergabeR 2015, 497; vgl. auch zu fehlender Rüge und Schadensersatzanspruch im Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich BGH, Urteil vom 17.09.2019 - X ZR 124/18 - IBR 2019, 686; Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - IBR 2019, 573).
  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12

    Entschädigungspflicht des Aufraggebers für die Kosten der Teilnahme eines Bieters

    Die Gegenauffassung (Beck´scher Vergaberechtskommentar-Motzke, 2. Aufl. 2013, § 107 GWB Rn. 75 f. und § 124 GWB Rn. 11; OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2014, Az: 2 U 74/14 zitiert bei juris; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 306 (310)) verneint hingegen einen materiellen Anspruchsverlust.
  • OLG Naumburg, 07.06.2019 - 7 U 69/18

    Zuschlagsschreiben - Vertragsschluss bei Vergabe durch Zuschlagsschreiben mit

    cc) Die Geltendmachung von Sekundäransprüchen wegen eines Vergaberechtsverstoßes hängt überdies nicht, jedenfalls nicht generell von der Anbringung einer - hier unterstellt gebotenen - Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB und erst recht nicht von der Anbringung eines Nachprüfungsantrags ab (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2008, I-27 U 1/07, VergabeR 2009, 501, in juris Tz. 116; OLG Naumburg, Urteil v. 23.12.2014, 2 U 74/14, VergabeR 2015, 497, in juris Tz. 25; a.A. OLG Celle, Urteil v. 18.01.2018, 11 U 121/17, VergabeR 2018, 342, in juris Tz. 41).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren für

    Hiernach kann dem Bieter - auch im vorliegenden Unterschwellenbereich bei Zugrundelegung der Regelungen der VOB/A - gegen den Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 BGB zustehen, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters schuldhaft verletzt und dem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10 "Parkhaussanierung" -, VergabeR 2013, S. 434; BGHZ 190, 89, 92 f. - Rettungsdienstleistungen II; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 28; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 U 357/11 - 107, 1 U 357/11 -, juris, Rn. 44... pp.

    Daher ist der Bieter mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs grds. nicht deshalb ausgeschlossen, weil er nicht im Wege des Primärrechtsschutzes versucht hat, die Zuschlagserteilung zu verhindern (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 25, VergabeR 2015, S. 497... pp.

    Maßstab hierfür dürften jedoch nicht die Vorschriften des § 107 Abs. 3 GWB zur Rügeobliegenheit sein, weil diese Regeln nur den Gang und die Zulässigkeit des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens betreffen (vgl. Scharen in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, 14. Los § 126 GWB Rn. 25; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14 -, juris, Rn. 33, VergabeR 2015, S. 497... pp.

  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 11 U 18/16

    Schadenersatz wegen Ausschluss vom Vergabeverfahren

    Demgegenüber nimmt die wohl überwiegende Ansicht an, dass eine zivilrechtliche Klage des übergangenen Bieters in einem mit Zuschlagserteilung beendeten Vergabeverfahren auf den Ersatz des positiven Interesses wegen einer vermeintlich vergaberechtswidrigen Auswahl des Auftragnehmers grundsätzlich auch dann zulässig ist, wenn der Bieter die ihm eröffnete Möglichkeit der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz nicht genutzt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2000 - Verg 4/00; OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2014 - 2 U 74/14; Antweiler in: Burgi/Dreher Vergaberechtskommentar, Band 1, 3. Auflage, § 179 Rn. 12; Stockmann in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 124 (aF) Rn. 3).

    Einem Bieter, der nach Erteilung des Auftrags an einen Dritten Schadenersatz in Form des positiven Interesses geltend macht, kann grundsätzlich ein Mitverschulden vorzuwerfen sein, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, trotz Kenntnis vom Verstoß gegen eine ihn schützende Vergabevorschrift durch rechtzeitige Rüge oder durch rechtzeitigen Nachprüfungsantrag seine Chance auf Erhalt des Zuschlags zu wahren (OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2014 - 2 U 74/14 Rn. 33 zit. nach juris).

  • OLG Celle, 23.05.2019 - 13 U 72/17

    Referenz zu "vergleichbarer Leistung" bedeutet nicht "gleich" oder "identisch"!

    Die Entscheidung des beklagten Landes war deshalb vom Senat insbesondere darauf nachzuprüfen, ob es sich an den bekannt gemachten Eignungsmaßstab gehalten und ob es seine Entscheidung auf eine hinreichend sichere Erkenntnisgrundlage gestellt hat sowie ob seine Eignungsprognose von sachlichen Erwägungen getragen und von Willkür frei ist und sich in einem vertretbaren Prognosespielraum bewegt (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen -Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 2 U 74/14).
  • LG Köln, 18.12.2018 - 5 O 248/18
    Daher ist der Bieter mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich nicht deshalb ausgeschlossen, weil er nicht im Wege des Primärrechtsschutzes versucht hat, die Zuschlagserteilung zu verhindern (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.12.2014, 2 U 74/14, Rn. 25, nach juris).
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